Brasilianisches Gericht setzt Wettzulassung von CDA Gaming vorläufig wieder in Kraft
Die Entscheidung des TRF-3 betrifft Casa de Apostas, Betsul und Jogo Online, gilt jedoch nur für CDA Gaming. Brasiliens allgemeines Wettverbot bleibt bestehen.
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Die Entscheidung des TRF-3 betrifft Casa de Apostas, Betsul und Jogo Online, gilt jedoch nur für CDA Gaming. Brasiliens allgemeines Wettverbot bleibt bestehen.

Eine Richterin am brasilianischen Bundesregionalgericht der dritten Region (TRF-3) hat die Zulassung von CDA Gaming für das Angebot von Festquotenwetten vorläufig wieder in Kraft gesetzt. Dies geht aus brasilianischen Rechts- und Branchenberichten hervor.
Bundesberufungsrichterin Adriana Pileggi erließ die Anordnung am 3. November. Sie betrifft das Unternehmen hinter Casa de Apostas, Betsul und Jogo Online und setzt die Auswirkungen der vorläufigen Maßnahme Nr. 1.394/2026 auf dessen Zulassung aus.
Die Entscheidung ordnet außerdem die Wiederherstellung der Domains sowie der für den zugelassenen Geschäftsbetrieb erforderlichen Betriebs-, Finanz- und Zahlungsdienstleistungen an. Sie gilt bis zu einem abschließenden Urteil im zugrunde liegenden Verfahren oder einer weiteren gerichtlichen Anordnung.
CDA Gaming focht die vorzeitige Beendigung einer bis zum 31. Dezember 2029 gültigen Zulassung an. Laut den Berichten über das Verfahren zahlte das Unternehmen dafür 30 Millionen R$.
Die Richterin stellte die kurze Umsetzungsfrist und das Fehlen von Regelungen zur Erstattung der Lizenzzahlungen oder zur Entschädigung betroffener Betreiber infrage. Ihre Begründung befasste sich angesichts der auf Grundlage einer befristeten Zulassung getätigten Investitionen auch mit Rechtssicherheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit.
Die Entscheidung folgte auf ein Rechtsmittel gegen die vorherige Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes durch ein Bundesgericht in São Paulo. Dieses Gericht hatte dem öffentlichen Interesse am Schutz vor Glücksspielschäden Vorrang vor den Rechtssicherheitsargumenten des Unternehmens eingeräumt.
Die Anordnung hebt das Verbot nicht landesweit auf und setzt auch die Genehmigungen anderer Betreiber nicht wieder in Kraft. CDA Gaming unterliegt weiterhin den geltenden regulatorischen Anforderungen und der staatlichen Aufsicht.
Zudem handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme und nicht um eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der staatlichen Beschränkungen. Der übergeordnete Rechtsstreit dauert daher trotz des vorübergehenden Rechtsschutzes für das Unternehmen an.
Die Wiederherstellung der rechtlichen Zulassung bestätigt für sich genommen nicht, dass alle betroffenen Websites und Zahlungsdienste ihren Betrieb vollständig wieder aufgenommen haben. Zur Umsetzung müssen die zuständigen Beteiligten der Anordnung Folge leisten.
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