Gericht in Curaçao bestätigt Verbot der Forderungsabtretung in Casino-AGB
Ein Gericht in Curaçao entschied, dass Glücksspielanbieter Spielern rechtmäßig untersagen können, ihre Ansprüche an Dritte wie Inkassofonds abzutreten.
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Ein Gericht in Curaçao entschied, dass Glücksspielanbieter Spielern rechtmäßig untersagen können, ihre Ansprüche an Dritte wie Inkassofonds abzutreten.

The Joint Court of Justice of Curaçao erließ eine Zwischenentscheidung zu Klagen des Fonds SBGOK und zweier einzelner Spieler gegen den Lizenzinhaber Gaming Services Provider, der seine Curaçao-Lizenz an mehrere Online-Casinos unterlizenziert. Das Gericht stellte fest, dass ein in den Geschäftsbedingungen der Betreiber enthaltenes Verbot der Abtretung von Ansprüchen an Dritte rechtmäßig ist. Zur Begründung führte es an, dass eine Zahlung an einen Dritten den Betreiber daran hindert, den tatsächlichen Empfänger der Gelder zu verifizieren. Das Gericht entschied außerdem, dass diese Beschränkung nicht dadurch umgangen werden kann, dass ein Dritter die Forderung im Namen des Spielers geltend macht.
Fünf Spieler hatten ihre Ansprüche gegen Betreiber an den Fonds abgetreten, während zwei weitere ihre Verfahren eigenständig verfolgen. Die Forderungssummen reichen von mehreren Tausend bis zu Zehntausenden Dollar. Das Gericht erklärte außerdem die Geschäftsbedingungen der Betreiber für wirksam und stellte fest, dass eine spezielle Download-Funktion für die Bedingungen gesetzlich nicht erforderlich ist. Dies steht im Gegensatz zu einem separaten Verfahren gegen Usoftgaming N.V., in dem dasselbe Gericht eine Nutzungsvereinbarung für unwirksam erklärte, weil der Betreiber nicht nachweisen konnte, dass die Spieler eine Kopie der Bedingungen speichern konnten.
Die Entscheidung stärkt die Möglichkeit der Betreiber, die Abtretung von Ansprüchen nach dem Recht von Curaçao vertraglich zu beschränken. Damit könnte künftig die Nutzung von Drittfinanzierern oder Inkassostellen als Mittel für Spieler eingeschränkt werden, um strittige Gelder von in Curaçao lizenzierten Betreibern zurückzufordern.
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