Die Gambling Commission stellte unfaire Auszahlungseinschränkungen, verspätete Identitätsprüfungen und Versäumnisse bei der Erkennung glücksspielbedingter Schäden fest, darunter 84 erfolglose Einzahlungsversuche innerhalb einer Woche.
L&L Europe wird im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Vergleichs mit der britischen Gambling Commission 900.000 Pfund zahlen. Eine Untersuchung hatte unnötige Auszahlungsverzögerungen sowie Mängel bei der Geldwäscheprävention und beim Spielerschutz aufgedeckt.
Der am 21. Oktober 2026 bekannt gegebene Vergleich betrifft Verstöße zwischen Oktober 2024 und Oktober 2025. Die Zahlung erfolgt anstelle einer Geldbuße. Der Betreiber wird sich außerdem an den Untersuchungskosten der Kommission beteiligen.
L&L Europe betreibt sieben Glücksspielwebsites, darunter All British Casino, CasinoCasino und Hyper Casino. Die Feststellungen der Aufsicht konzentrieren sich insbesondere auf den Umgang des Unternehmens mit Kunden, die ihr Geld auszahlen lassen wollten.
Beschränkung auf einen Auszahlungsantrag als unfair eingestuft
Die Geschäftsbedingungen des Betreibers erlaubten Kunden jeweils nur einen Auszahlungsantrag. Ein weiterer Antrag war erst möglich, nachdem die vorherige Auszahlung genehmigt worden war. Die Kommission bewertete diese Einschränkung nach dem Consumer Rights Act 2015 als unfair.
Bei einigen Kunden prüfte L&L Europe außerdem jede fünfte oder zehnte Auszahlung manuell. Diese Prüfungen führten zu Anforderungen zusätzlicher Informationen, bevor die Zahlungen ausgeführt werden konnten, obwohl der Betreiber diese Informationen vernünftigerweise schon früher hätte anfordern können.
Sue Young, geschäftsführende Direktorin für den operativen Bereich der Kommission, erklärte, Kunden müssten Gewinne zügig auszahlen lassen können, ohne unfaire Bedingungen oder Prüfungen, die bereits früher hätten erfolgen sollen. Sie räumte ein, dass gesetzliche Pflichten Informationsanfragen zum Auszahlungszeitpunkt mitunter rechtfertigen könnten, dies hier jedoch nicht der Fall gewesen sei.
Fehlgeschlagene Einzahlungen lösten keine Schadenserkennung aus
Die Untersuchung stellte auch Schwächen bei der Überwachung zum Schutz vor glücksspielbedingten Schäden fest. In einem Fall unternahm ein Kunde innerhalb von sieben Tagen 84 erfolglose Einzahlungsversuche wegen unzureichender Deckung. Das System erkannte dennoch keine möglichen Glücksspielschäden.
Warnmeldungen zu Indikatoren wie der mit Glücksspiel verbrachten Zeit und fehlgeschlagenen Einzahlungen waren auf einigen Websites aktiv, jedoch nicht im gesamten Portfolio des Betreibers umgesetzt.
Die Geldwäschekontrollen stützten sich zu stark auf finanzielle Schwellenwerte und routinemäßige Stichproben statt auf das individuelle Kundenrisiko. Die Kommission stellte außerdem fest, dass L&L Europe die eigenen Sorgfaltsprüfungsverfahren nicht konsequent einhielt.
Betreiber änderte Abläufe und akzeptierte Feststellungen
Nach Angaben der Kommission hat L&L Europe seine Auszahlungsverfahren geändert. Zahlungen werden nun nur noch zurückgehalten, wenn dies aufsichtsrechtlich oder gesetzlich erforderlich ist.
Beim Abschluss des Vergleichs berücksichtigte die Aufsicht, dass der Betreiber die Versäumnisse frühzeitig anerkannt, mit den Ermittlern kooperiert und unverzüglich einen Abhilfeplan eingeführt hatte.
Die Zahlung von 900.000 Pfund fließt in den Consolidated Fund der Regierung. Der Vergleich umfasst außerdem die Veröffentlichung der Feststellungen und einen gesonderten Beitrag zu den Untersuchungskosten.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Sei der Erste!